Suchen  
Bitte geben Sie hier den Titel der gewünschten Veranstaltung ein:
erweiterte Suche
 
  Gutscheine  
Verschenken Sie Event- oder Reisegutscheine! Sie sind das perfekte Geschenk, das zu allen Anlässen paßt. Mit TICKET & TOUR ist es ganz einfach!
Gutscheine bestellen 
 

Reisebedingungen DERTOUR GmbH & Co. KG

(Auszug)

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen gilt für die Fälligkeit von Zahlungen folgendes: Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsschein verlangt werden. Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss bitte 20% des Reisepreises an. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis bezahlen Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung immer in Ihrer Buchungsstelle. Aus den Programm- oder Kataloghinweisen können sich für einzelne Leistungen (z.B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. Bei Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende Gebühren sofort fällig. Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen. Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und eventuell entstehenden Schäden eine angemessene Kaution verlangen.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1. Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.2. Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 26.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge; b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten; c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer (0 69)95 88-00 bzw. unter der aus Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl: Montag – Freitag 9-18 Uhr MEZ Samstag (nur Durchwahl) oder (0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst) 9-12 Uhr MEZ Fax (0 69) 95 88-10 10 Falls erforderlichen schicken Sie ein Telegramm an unsere Kurzanschrift „derreise“, Frankfurt am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten und die obengenannte Durchwahl an.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmugen
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.

12. Beschränkung der Haftung
12.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder 2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
12.3. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen Regelung des § 651 g Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

14. Versicherungen
14.1. Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.
14.2. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV)enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.

18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1) Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot! Alle Angaben pro Person, sofern unten nicht anders angegeben! Bitte beachten Sie außerdem: haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Reisepakete bis 90 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises bis 60 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises bis 31 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises ab 30 vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
18.1. Ausschließlich für Flüge
(Angaben für Personen ab 2 Jahre, Werktage = Montag bis Freitag) ab Ausstellungstag der Flugdokumente, spätestens jedoch ab 21 Werktage vor Reiseantritt mindestens 150 € (ausser Frühbuchertarif).
18.2. Lienienflüge zum Frühbuchertarif
Storno bzw. Umbuchungsgebühren ab 42. Tag vor Reisebeginn oder nach erfolgter Ticketausstellung 100% des Reisepreises.
18.3. Eintrittskarten
Auf Eintrittskarten zu Konzert-, Theater- oder Sportveranstaltungen, sowie Startnummern zu Marathonveranstaltungen entfallen 100% Stornogebühren. Diese können bei Stornierung nur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%) erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten und Startnummern erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen.

Hinweis
Die vollständigen Reisebedingungen, die wir Ihnen auf Wunsch auch schriftlich zukommen lassen, entnehmen Sie bitte den DERTOUR Katalogen „Sport Live Erleben“ bzw. „Olympische Winterspiele Turin 2006“.

Veranstalter

DERTOUR GmbH & Co. KG
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
Komplementärin: DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 44820
Geschäftsführer:
Peter Landsberger (Vorsitzender)
Norbert Fiebig
Gerhard Stamm
(Stand: 10.2002)

 



Wir über uns | AGB's | Kontakt | Presse | Partnerprogramm | FAQ | Sitemap

Newsletter
Abonnieren Sie kostenlos unsere Spezial-Newsletter!

Info
Hier finden Sie Event- und Städteinfos sowie Tipps für Ihre Kurzreise:

 
Musicals/Theater  |  Rock/Pop  |  Opern/Operette/Ballett  |  Revues/Shows/Varieté/Circus/Comedy/Kabarett
Motorsport  |  Fußball  |  Tennis
Kulturreisen  |  Sportreisen
Motorsport  |  Fußball  |  Tennis  |  Konzerte  |  Festivals  |  Mehr
Kulturreisen  |  Sportreisen