Reisebedingungen DERTOUR GmbH
& Co. KG
(Auszug)
Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff.
BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns.
Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher
Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt
worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen
in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen
haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text
sorgfältig durch.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen gilt für
die Fälligkeit von Zahlungen folgendes: Zahlungen auf den
Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt
sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung
eines Sicherungsschein verlangt werden. Im Regelfall zahlen
Sie bei Vertragsabschluss bitte 20% des Reisepreises an. Diese
Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis
bezahlen Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die Reiseunterlagen
erhalten Sie nach Bezahlung immer in Ihrer Buchungsstelle. Aus
den Programm- oder Kataloghinweisen können sich für
einzelne Leistungen (z.B. für einige Flugsondertarife)
frühere Fälligkeiten ergeben. Bei Stornierung der
kompletten Buchung werden anfallende Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig
ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir
den Reisevertrag kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend machen. Haben Sie eine Ferienwohnung
gebucht, so darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen
zu zahlenden Nebenkosten und eventuell entstehenden Schäden
eine angemessene Kaution verlangen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls
werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten.
4.2.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für
den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. Werden
die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie
Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen
Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse
nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für
uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig,
sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und
bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im
Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten.
Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns
gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1. Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch
ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer
18 dieser Reisebedingungen. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.2. Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen
Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie
sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt
ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR
26.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist,
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir,
so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich
der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall
sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise
hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu
einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung
der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für
diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es
sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von EUR
15 erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen
Gebrauch machen.
10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es –
unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer
Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten
oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie
sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter
im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die
Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter
enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer (0 69)95 88-00
bzw. unter der aus Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag – Freitag 9-18 Uhr MEZ Samstag (nur Durchwahl)
oder (0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst) 9-12 Uhr MEZ Fax (0
69) 95 88-10 10 Falls erforderlichen schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift „derreise“, Frankfurt am
Main. Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/Mietvertrag
genannte Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten und die
obengenannte Durchwahl an.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmugen
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates,
in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von
Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei
denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für
die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden
ist, oder 2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
12.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden
bis EUR 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese
Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen
gelten jeweils je Reisenden und Reise.
12.3. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf
die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau,
Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese
Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste
und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen
Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für
diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die
Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die
Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und
des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche
nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten
Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen Regelung
des § 651 g Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1. Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des
Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen
bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis
und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet
werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses
Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG
(DRS) abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.
14.2. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten
Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV)enthalten.
Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss
des speziellen DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung.
Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr. Die Prämie ist mit der
Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag
wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1) Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben beim einzelnen Angebot! Alle Angaben pro Person, sofern
unten nicht anders angegeben! Bitte beachten Sie außerdem:
haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür
einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Reisepakete
bis 90 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises bis 60 Tage
vor Reiseantritt 60% des Reisepreises bis 31 Tage vor Reiseantritt
80% des Reisepreises ab 30 vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
18.1. Ausschließlich für Flüge
(Angaben für Personen ab 2 Jahre, Werktage = Montag
bis Freitag) ab Ausstellungstag der Flugdokumente, spätestens
jedoch ab 21 Werktage vor Reiseantritt mindestens 150 €
(ausser Frühbuchertarif).
18.2. Lienienflüge zum Frühbuchertarif
Storno bzw. Umbuchungsgebühren ab 42. Tag vor Reisebeginn
oder nach erfolgter Ticketausstellung 100% des Reisepreises.
18.3. Eintrittskarten
Auf Eintrittskarten zu Konzert-, Theater- oder Sportveranstaltungen,
sowie Startnummern zu Marathonveranstaltungen entfallen 100%
Stornogebühren. Diese können bei Stornierung nur dann
(abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%) erstattet
werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Für im
Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten und Startnummern
erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der Reiseveranstalter
haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser
Veranstaltungen.
Hinweis
Die vollständigen Reisebedingungen, die wir Ihnen auf Wunsch
auch schriftlich zukommen lassen, entnehmen Sie bitte den DERTOUR
Katalogen „Sport Live Erleben“ bzw. „Olympische
Winterspiele Turin 2006“.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
Komplementärin: DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 44820
Geschäftsführer:
Peter Landsberger (Vorsitzender)
Norbert Fiebig
Gerhard Stamm
(Stand: 10.2002)
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