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Reisebedingungen der Classic Highlights Reisen GmbH (Sitz Neuss)

1. Abschluß des Reisevertrages/Hotelvertrages
Die Reiseanmeldung muß schriftliche erfolgen und wird mit dem Zugang beim Reiseveranstalter verbindlich. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch den Reiseveranstalter zustande.

2. Zahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung und Aushändigung des Sicherungsscheines werden Anzahlungen wie folgt fällig: Die Anzahlung gleich dem Wert der gebuchten Eintrittskarte(n). Bei Entgegennahme einer Anzahlung durch das Reisebüro wird dem Kunden der Sicherungsschein ausgehändigt. Der Restbetrag ist Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Bei Buchungen von Gruppenreisen gelten gesonderte Zahlungsbedingungen: Ihr Reisebüro informiert Sie.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog sowie anderen Ausschreibungen von Classic Highlights Reisen GmbH. Nebenreden, die vom Inhalt der Leistungsbeschreibung abweichen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch die Classic Highlights Reisen GmbH.
a) Individualprogramm
Bei Buchungen aus dem Individualprogramm sind bestimmte Mindestaufenthalte sowie bestimmte Leistungen laut Basispaket zu berücksichtigen. Genaue Einzelheiten können der Programmausschreibung ("Leistungen") entnommen werden.
b) Ferienwohnungen/-häuser
Die Ferienwohnung bzw. das Ferienhaus darf nur von der in der Ausschreibung angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen der Prospekt dies ausdrücklich zuläßt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.
c) Reiserücktrittskosten-Versicherung
Bei allen Reisen ist die Reiserücktrittskosten-Versicherung Bestandteil des Leistungspaketes. Es muß sich generell um sogenannte Paketbuchungen handeln. Gebuchte Eintrittskarten in Verbindung mit Paketbuchungen sind mitversichert. Wichtiger Hinweis: Die Linienfluggesellschaften erbringen ihre Beförderungsleistungen selbstverantwortlich und stehen dafür dem Fluggast gegenüber direkt ein. Durch die inkludierte Reiserücktrittskosten-Versicherung sind 80% der Stornokosten abgesichert.
d) Kinderermäßigungen
d1) Bei Hotels und Ferienanlagen im Individualprogramm
- Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr erhalten in der Regel im Hotel mindestens 20% Ermäßigung bei einer Unterbringung im Doppelzimmer in Begleitung von zwei vollzahlenden Reisenden.
- Bei Ferienwohnungen/-häusern ist keine Kinderermäßigung vorgesehen, da die Preisberechnung pro Tag oder Woche und Einheit, nicht aber pro Person erfolgt.
d2) Bei IT-Reisen mit IATA-Fluggesellschaften (Linienmaschinen)
- Kinder unter 2 Jahren erhalten für den Flug (ohne Anspruch auf Sitzplatz und Freigepäck) eine Ermäßigung von 90%. Kinder vom 2. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr erhalten für den Flug eine Ermäßigung von 50%.
d3) Anzahlung zum Reisepreis
Die Anzahlung entspricht generell dem Wert der gebuchten und bestätigten Eintrittskarte(n).

4. Änderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages/Hotelvertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Classic Highlights Reisen GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Classic Highlights Reisen GmbH den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Classic Highlights Reisen GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

4.1. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
a) Rücktritt
- Bei Rücktritt von einer Reise zu Musik- oder Sportveranstaltungen müssen bereits gekaufte Eintrittskarten berechnet werden, sofern sie nicht anderweitig vom Reiseveranstalter verkauft werden können. Bei Kartenverkauf in Verbindung mit einer Buchung aus einem anderen (betriebsfremden) Programm ist im Kartenpreis keine Reiserücktrittskosten-Versicherung enthalten.
b) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter bzw. beim buchenden Reisebüro. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich innerhalb der Classic Highlights Reisen-Geschäftszeiten zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag/Hotelvertrag zurück, ohne eine Ersatzperson gestellt zu haben, oder tritt er die Reise nicht an, so kann Classic Highlights Reisen GmbH einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese in der Regel pauschalierten Rücktrittskosten betragen:
b1) pro Person bei Pauschalflugreisen (IT-Reisen und Städtereisen mit den angebotenen Linien- und Charterfluggesellschaften):
zzgl. 100% der Eintrittskarten
bis 22 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
ab 21-15 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
ab 14-7 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
ab 6 Tage vor Reiseantritt 55% des Reisepreises

b2) pro Person bei Selbstanreise und Nur-Hotel-Buchungen:
zzgl. 100% der Eintrittskarten
bis 30 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
ab 29-22 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
ab 21-7 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
ab 6 Tage vor Reiseantritt 55% des Reisepreises

Davon abweichend gibt es bei einigen Hotels gesonderte Stornobedingungen:

Für alle gilt: zzgl. 100% der Eintrittskarten

Rücktrittskosten mindestens EUR 25,- pro Person
Bei Rücktritt am Tag der Abreise: 100% des Reisepreises
Bei Nichtantritt der Reise/No show: 100% des Reisepreises

Dem Kunden bleibt das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens unbenommen.

c) Werden auf Wunsch des Kunden nicht nur geringfügige Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bis zum 29. Tag vor Reiseantritt herbeigeführt, so wird bei Flugpauschalreisen mit Linienluftverkehrsgesellschaften und Buchungen aus unserem Individualprogramm ein Bearbeitungsentgelt von EUR 25,- pro Person erhoben. Dies gilt auch für Namensänderungen.
Ab dem 28. Tag kann eine solche Änderung nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Rücktrittsbedingungen (4.1) und Neuanmeldung durchgeführt werden. Sind besondere Verfallfristen seitens des Hotels vorgeschrieben, so bedürfen Umbuchungen der ausdrücklichen Bestätigung der Hotelleitung.
d) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.
e) Nimmt der Reisende Reiseleistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so bemüht sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen, sofern hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde.
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Bitte beachten Sie die abweichenden Rücktrittsgebühren bei Reisen über den Jahreswechsel 2005/2006, die auf Ihrer Reisebestätigung ausgewiesen sind!

4.2. Ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter bis 4 Wochen vor Reisebeginn die Reise absagen. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich vom Nichtzustandekommen der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

4.3. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann Classic Highlights Reisen GmbH für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.

5. Andere Veranstalter
Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsnachweis ausgestellt, so erbringt Classic Highlights Reisen GmbH insoweit Fremdleistungen, sofern sie in der Reiseausschreibung und in den Reiseunterlagen ausdrücklich darauf hinweist. Der jeweilige Veranstalter haftet nach seinen Bedingungen, die den Kunden vor der Reiseanmeldung zugänglich sein müssen.

6. Gewährleistung/Schadenersatz
a) Abhilfe

Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reisende kann die Ersatzleistung ablehnen.

b) Minderung des Reisepreises
Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung).

c) Kündigung des Vertrages
Leistet Classic Highlights Reisen GmbH innerhalb einer von Reisenden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe oder wird erklärt, daß Abhilfe nicht möglich ist, so kann der Reisende kündigen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn eine Abhilfe nicht möglich ist oder von Classic Highlights Reisen GmbH verweigert wird, oder wenn die Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Kündigt der Reisende den Vertrag, so behält er den Anspruch auf Rückführung.
d) Schadensersatz
Das Recht des Reisenden auf Schadensersatz bleibt unberührt.

7. Haftung
a) Die Haftung der Classic Highlights Reisen GmbH für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder sofern Classic Highlights Reisen GmbH nur wegen Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Classic Highlights Reisen GmbH ist insoweit beschränkt, wie aufgrund internationaler Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.
c) Bei Reisen zu Musik- oder Sportveranstaltungen bleiben Programm- und Besetzungsänderungen ausdrücklich vorbehalten. Garantie für zusammenhängende Eintrittskarten kann nicht gegeben werden. Der Reiseveranstalter ist jedoch stets bemüht, die Kundenwünsche zu realisieren. Bei Ausfall/Absage von Veranstaltungen, werden die Eintrittskarten abzüglich einer Bearbeitungsentgeltes erstattet, jedoch keine weiteren gebuchten Leistungen (z.B. Linienflug, Transfers, Hotel). Das Bearbeitunsentgelt wird von Veranstaltung zu Veranstaltung gesondert festgelegt. Aufgedruckte Eintrittskartenpreise verstehen sich immer und grundsätzlich zzgl. eines Vorverkaufs- und Beschaffungsentgeltes, dessen Höhe sich nach dem Marktwert der einzelnen Veranstaltung richtet. Der Marktwert kann teilweise ein mehrfaches des aufgedruckten Preises sein. Bei einigen Festspielorten (z.B. Bayreuth, Mailand, London und Salzburg) und Veranstaltungen (z.B. Formel-1-Grand Prix in Monte Carlo/Monaco) kommen noch weitere Preisaufschläge bzw. Fördererbeiträge hinzu. Bei den Festspielen in Bayreuth bleibt ein Wechsel der gebuchten Aufführung bzw. Kategorie vorbehalten.
Wir bitten dies unbedingt zu beachten.

8. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur/Repräsentanz anzuzeigen.
Bei Buchungen aus dem Individualprogramm hat der Reisende seine Beanstandungen der Rezeption des Hauses/Hotels anzuzeigen. Falls hierauf eine Abhilfe nicht erfolgt, hat der Reisende die Mängel der in den Reiseunterlagen mit Telefonnummern angegebenen Agentur oder der örtlichen Classic Highlights-Reiseleitung zu melden.
Falls Abhilfe nicht erfolgt, nimmt die örtliche Classic Highlights-Repräsentanz oder das zuständige Vertragshotel zusammen mit dem Reisenden dessen Beanstandungen auf.
Unterläßt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so ist sein Minderungsrecht ausgeschlossen.

9. Ausschlußfristen für Ansprüche und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist. Ansprüche des Reisenden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

10. Paß, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, auf die in den Katalogausschreibungen enthaltenen Hinweise auf Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen zu achten.

11. Vereinbarung nach Geltung des Montrealer Abkommens (vom 28. Mai 1999)
Der Reisende vereinbart hiermit mit dem Reiseveranstalter, dass er die ihm aus dem Montrealer Abkommen zustehenden Rechte, insbesondere die Entschädigung bei Nichtbeförderung, Flugverspätungen, Überbuchungen, Annullierung von Flügen oder verspäteter Ankunft von Reisegepäck, in erster Linie gegen den ausführenden Luftfrachtführer, d.h. das den Reisenden befördernde Luftfahrtunternehmen, im eigenen Namen geltend macht.
Nur falls und soweit der Reisende seinen Entschädigungsanspruch nachweislich gegen das Luftfahrtunternehmen nicht durchsetzten kann, behält er sich vor, dieses Rechte auch gegen den Reiseveranstalter geltend zu machen. Ein Rechtsverlust für den Reisenden ist durch diese Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen.

Anrechnug der Reisepreisminderung
Soweit der Reisende Entschädigungsleistungen aufgrund des Montrealer Abkommens oder seiner Durchführungsverordnung erhält, stimmt er schon jetzt zu, diese Zahlungen auf mögliche Gewährleistungsansprüche gegen den Reiseveranstalter gem. Ziffer 6 dieser ARB anrechnen zu lassen.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reisen zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel informiert wird.

13. Sonstige Bestimmungen
a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
b) Die Daten, die Classic Highlights Reisen GmbH erhält, werden gemäß ihrer Zweckbestimmung des Vertrages in der EDV-Anlage von Classic Highlights Reisen GmbH, Olpener Straße 61, 51766 Engelskirchen, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.
Unsere Büros außerhalb von Engelskirchen sind unselbständige Buchungsstellen, die Reisen für Classic Highlights Reisen GmbH in Engelskirchen vermitteln.

14. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen Classic Highlights Reisen GmbH an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche GeltenEURachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Klagen gegen Classic Highlights Reisen GmbH ist Gummersbach.

16. Druckfehler
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Classic Highlights Reisen GmbH zur Anfechtung des Reisevertrages.

 



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