Reisebedingungen der Classic
Highlights Reisen GmbH (Sitz Neuss)
1. Abschluß des Reisevertrages/Hotelvertrages
Die Reiseanmeldung muß schriftliche erfolgen und wird
mit dem Zugang beim Reiseveranstalter verbindlich. Der Vertrag
kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch den Reiseveranstalter
zustande.
2. Zahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung
und Aushändigung des Sicherungsscheines werden Anzahlungen
wie folgt fällig: Die Anzahlung gleich dem Wert der gebuchten
Eintrittskarte(n). Bei Entgegennahme einer Anzahlung durch das
Reisebüro wird dem Kunden der Sicherungsschein ausgehändigt.
Der Restbetrag ist Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen
zu zahlen. Bei Buchungen von Gruppenreisen gelten gesonderte
Zahlungsbedingungen: Ihr Reisebüro informiert Sie.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Katalog sowie anderen Ausschreibungen
von Classic Highlights Reisen GmbH. Nebenreden, die vom Inhalt
der Leistungsbeschreibung abweichen, bedürfen einer ausdrücklichen
Bestätigung durch die Classic Highlights Reisen GmbH.
a) Individualprogramm
Bei Buchungen aus dem Individualprogramm sind bestimmte Mindestaufenthalte
sowie bestimmte Leistungen laut Basispaket zu berücksichtigen.
Genaue Einzelheiten können der Programmausschreibung ("Leistungen")
entnommen werden.
b) Ferienwohnungen/-häuser
Die Ferienwohnung bzw. das Ferienhaus darf nur von der in der
Ausschreibung angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten
Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme
von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen
der Prospekt dies ausdrücklich zuläßt. Die angegebenen
An- und Abreisetermine sind bindend.
c) Reiserücktrittskosten-Versicherung
Bei allen Reisen ist die Reiserücktrittskosten-Versicherung
Bestandteil des Leistungspaketes. Es muß sich generell
um sogenannte Paketbuchungen handeln. Gebuchte Eintrittskarten
in Verbindung mit Paketbuchungen sind mitversichert. Wichtiger
Hinweis: Die Linienfluggesellschaften erbringen ihre Beförderungsleistungen
selbstverantwortlich und stehen dafür dem Fluggast gegenüber
direkt ein. Durch die inkludierte Reiserücktrittskosten-Versicherung
sind 80% der Stornokosten abgesichert.
d) Kinderermäßigungen
d1) Bei Hotels und Ferienanlagen im Individualprogramm
- Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr erhalten in der
Regel im Hotel mindestens 20% Ermäßigung bei einer
Unterbringung im Doppelzimmer in Begleitung von zwei vollzahlenden
Reisenden.
- Bei Ferienwohnungen/-häusern ist keine Kinderermäßigung
vorgesehen, da die Preisberechnung pro Tag oder Woche und Einheit,
nicht aber pro Person erfolgt.
d2) Bei IT-Reisen mit IATA-Fluggesellschaften (Linienmaschinen)
- Kinder unter 2 Jahren erhalten für den Flug (ohne Anspruch
auf Sitzplatz und Freigepäck) eine Ermäßigung
von 90%. Kinder vom 2. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr erhalten
für den Flug eine Ermäßigung von 50%.
d3) Anzahlung zum Reisepreis
Die Anzahlung entspricht generell dem Wert der gebuchten und
bestätigten Eintrittskarte(n).
4. Änderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages/Hotelvertrages,
die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Classic Highlights Reisen GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse,
in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis
auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß der Reisebestätigung
beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate
liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat
Classic Highlights Reisen GmbH den Reisenden unverzüglich, spätestens
jedoch 20 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen.
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder im Fall
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung,
ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn Classic Highlights Reisen GmbH in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
seinem Angebot anzubieten.
4.1. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
a) Rücktritt
- Bei Rücktritt von einer Reise zu Musik- oder Sportveranstaltungen
müssen bereits gekaufte Eintrittskarten berechnet werden,
sofern sie nicht anderweitig vom Reiseveranstalter verkauft
werden können. Bei Kartenverkauf in Verbindung mit einer
Buchung aus einem anderen (betriebsfremden) Programm ist im
Kartenpreis keine Reiserücktrittskosten-Versicherung enthalten.
b) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten.
Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung
beim Reiseveranstalter bzw. beim buchenden Reisebüro. Es
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich innerhalb der
Classic Highlights Reisen-Geschäftszeiten zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag/Hotelvertrag zurück, ohne
eine Ersatzperson gestellt zu haben, oder tritt er die Reise
nicht an, so kann Classic Highlights Reisen GmbH einen angemessenen
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für
seine Aufwendungen verlangen. Diese in der Regel pauschalierten
Rücktrittskosten betragen:
b1) pro Person bei Pauschalflugreisen (IT-Reisen und Städtereisen
mit den angebotenen Linien- und Charterfluggesellschaften):
zzgl. 100% der Eintrittskarten
bis 22 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
ab 21-15 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
ab 14-7 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
ab 6 Tage vor Reiseantritt 55% des Reisepreises
b2) pro Person bei Selbstanreise und Nur-Hotel-Buchungen:
zzgl. 100% der Eintrittskarten
bis 30 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
ab 29-22 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
ab 21-7 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
ab 6 Tage vor Reiseantritt 55% des Reisepreises
Davon abweichend gibt es bei einigen Hotels gesonderte Stornobedingungen:
Für alle gilt: zzgl. 100% der Eintrittskarten
Rücktrittskosten mindestens EUR 25,- pro Person
Bei Rücktritt am Tag der Abreise: 100% des Reisepreises
Bei Nichtantritt der Reise/No show: 100% des Reisepreises
Dem Kunden bleibt das Recht des Nachweises eines geringeren
Schadens unbenommen.
c) Werden auf Wunsch des Kunden nicht nur geringfügige
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
bis zum 29. Tag vor Reiseantritt herbeigeführt, so wird
bei Flugpauschalreisen mit Linienluftverkehrsgesellschaften
und Buchungen aus unserem Individualprogramm ein Bearbeitungsentgelt
von EUR 25,- pro Person erhoben. Dies gilt auch für Namensänderungen.
Ab dem 28. Tag kann eine solche Änderung nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag zu den Rücktrittsbedingungen (4.1) und
Neuanmeldung durchgeführt werden. Sind besondere Verfallfristen
seitens des Hotels vorgeschrieben, so bedürfen Umbuchungen
der ausdrücklichen Bestätigung der Hotelleitung.
d) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung
der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Reiseveranstalter
kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen,
wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen
entgegenstehen.
e) Nimmt der Reisende Reiseleistungen aus zwingenden
Gründen nicht in Anspruch, so bemüht sich der Reiseveranstalter
bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen,
sofern hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung
gefertigt wurde.
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren
sind sofort fällig. Bitte beachten Sie die abweichenden
Rücktrittsgebühren bei Reisen über den Jahreswechsel
2005/2006, die auf Ihrer Reisebestätigung ausgewiesen sind!
4.2. Ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl
kann der Reiseveranstalter bis 4 Wochen vor Reisebeginn die
Reise absagen. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet,
den Kunden unverzüglich vom Nichtzustandekommen der Reise
in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
4.3. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher
Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. innere Unruhen,
Krieg, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl
der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann Classic Highlights
Reisen GmbH für die erbrachten oder zur Beendigung der
Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag
die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
5. Andere Veranstalter
Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem
Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsnachweis
ausgestellt, so erbringt Classic Highlights Reisen GmbH insoweit Fremdleistungen,
sofern sie in der Reiseausschreibung und in den Reiseunterlagen
ausdrücklich darauf hinweist. Der jeweilige Veranstalter
haftet nach seinen Bedingungen, die den Kunden vor der Reiseanmeldung
zugänglich sein müssen.
6. Gewährleistung/Schadenersatz
a) Abhilfe
Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht,
so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter
kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringt. Der Reisende kann die Ersatzleistung
ablehnen.
b) Minderung des Reisepreises
Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann
der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung).
c) Kündigung des Vertrages
Leistet Classic Highlights Reisen GmbH innerhalb einer von Reisenden
gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe oder wird erklärt,
daß Abhilfe nicht möglich ist, so kann der Reisende
kündigen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn eine Abhilfe
nicht möglich ist oder von Classic Highlights Reisen GmbH
verweigert wird, oder wenn die Kündigung durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Kündigt der
Reisende den Vertrag, so behält er den Anspruch auf Rückführung.
d) Schadensersatz
Das Recht des Reisenden auf Schadensersatz bleibt unberührt.
7. Haftung
a) Die Haftung der Classic Highlights Reisen GmbH für
vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden
betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt wird, oder sofern Classic Highlights Reisen
GmbH nur wegen Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
b) Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Classic Highlights
Reisen GmbH ist insoweit beschränkt, wie aufgrund internationaler
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
beschränkt ist.
c) Bei Reisen zu Musik- oder Sportveranstaltungen bleiben
Programm- und Besetzungsänderungen ausdrücklich vorbehalten.
Garantie für zusammenhängende Eintrittskarten kann
nicht gegeben werden. Der Reiseveranstalter ist jedoch stets
bemüht, die Kundenwünsche zu realisieren. Bei Ausfall/Absage
von Veranstaltungen, werden die Eintrittskarten abzüglich
einer Bearbeitungsentgeltes erstattet, jedoch keine weiteren
gebuchten Leistungen (z.B. Linienflug, Transfers, Hotel). Das
Bearbeitunsentgelt wird von Veranstaltung zu Veranstaltung gesondert
festgelegt. Aufgedruckte Eintrittskartenpreise verstehen sich
immer und grundsätzlich zzgl. eines Vorverkaufs- und Beschaffungsentgeltes,
dessen Höhe sich nach dem Marktwert der einzelnen Veranstaltung
richtet. Der Marktwert kann teilweise ein mehrfaches des aufgedruckten
Preises sein. Bei einigen Festspielorten (z.B. Bayreuth, Mailand,
London und Salzburg) und Veranstaltungen (z.B. Formel-1-Grand
Prix in Monte Carlo/Monaco) kommen noch weitere Preisaufschläge
bzw. Fördererbeiträge hinzu. Bei den Festspielen in
Bayreuth bleibt ein Wechsel der gebuchten Aufführung bzw.
Kategorie vorbehalten.
Wir bitten dies unbedingt zu beachten.
8. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur/Repräsentanz
anzuzeigen.
Bei Buchungen aus dem Individualprogramm hat der Reisende seine
Beanstandungen der Rezeption des Hauses/Hotels anzuzeigen. Falls
hierauf eine Abhilfe nicht erfolgt, hat der Reisende die Mängel
der in den Reiseunterlagen mit Telefonnummern angegebenen Agentur
oder der örtlichen Classic Highlights-Reiseleitung zu melden.
Falls Abhilfe nicht erfolgt, nimmt die örtliche Classic
Highlights-Repräsentanz oder das zuständige Vertragshotel
zusammen mit dem Reisenden dessen Beanstandungen auf.
Unterläßt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen,
so ist sein Minderungsrecht ausgeschlossen.
9. Ausschlußfristen für Ansprüche und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert gewesen ist. Ansprüche des Reisenden
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung
verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten
Reiseende.
10. Paß, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, auf die in den
Katalogausschreibungen enthaltenen Hinweise auf Paß-,
Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen
in späteren Mitteilungen zu achten.
11. Vereinbarung nach Geltung des Montrealer Abkommens (vom
28. Mai 1999)
Der Reisende vereinbart hiermit mit dem Reiseveranstalter, dass
er die ihm aus dem Montrealer Abkommen zustehenden Rechte, insbesondere
die Entschädigung bei Nichtbeförderung, Flugverspätungen,
Überbuchungen, Annullierung von Flügen oder verspäteter
Ankunft von Reisegepäck, in erster Linie gegen den ausführenden
Luftfrachtführer, d.h. das den Reisenden befördernde
Luftfahrtunternehmen, im eigenen Namen geltend macht.
Nur falls und soweit der Reisende seinen Entschädigungsanspruch
nachweislich gegen das Luftfahrtunternehmen nicht durchsetzten
kann, behält er sich vor, dieses Rechte auch gegen den
Reiseveranstalter geltend zu machen. Ein Rechtsverlust für
den Reisenden ist durch diese Vereinbarung ausdrücklich
ausgeschlossen.
Anrechnug der Reisepreisminderung
Soweit der Reisende Entschädigungsleistungen aufgrund des
Montrealer Abkommens oder seiner Durchführungsverordnung
erhält, stimmt er schon jetzt zu, diese Zahlungen auf mögliche
Gewährleistungsansprüche gegen den Reiseveranstalter
gem. Ziffer 6 dieser ARB anrechnen zu lassen.
12. Informationspflichten über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über
die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reisen zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft
noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet,
dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird
bzw. werden.
Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft
den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden
über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich
alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass
der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel informiert
wird.
13. Sonstige Bestimmungen
a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
b) Die Daten, die Classic Highlights Reisen GmbH erhält,
werden gemäß ihrer Zweckbestimmung des Vertrages
in der EDV-Anlage von Classic Highlights Reisen GmbH, Olpener
Straße 61, 51766 Engelskirchen, gespeichert und weitergegeben.
Personenbezogene Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetzes
geschützt.
Unsere Büros außerhalb von Engelskirchen sind unselbständige
Buchungsstellen, die Reisen für Classic Highlights Reisen GmbH in
Engelskirchen vermitteln.
14. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen
Classic Highlights Reisen GmbH an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte.
Ebenso ist die gerichtliche GeltenEURachung der Ansprüche
des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Klagen gegen Classic Highlights Reisen GmbH
ist Gummersbach.
16. Druckfehler
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Classic Highlights Reisen GmbH zur Anfechtung des Reisevertrages.
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